Alle Nachweise, Verträge und technischen Maßnahmen auf einen Blick. 100% konform mit DSGVO, § 203 StGB, BSI IT-Grundschutz und ohne US CLOUD Act Risiko.
Gesetzliche Pflicht für jedes Unternehmen, das Endgeräte von Mitarbeitern oder Mandanten verwaltet.
# VEREINBARUNG ZUR AUFTRAGSVERARBEITUNG (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO und § 203 Abs. 4 StGB Zwischen dem Kunden (Verantwortlicher) und der Nevyron LLC / SafeMDM (Auftragsverarbeiter). 1. Gegenstand und Dauer Gegenstand ist die Bereitstellung der SafeMDM Mobile Device Management Plattform zur Verwaltung mobiler Endgeräte (iOS, Android, Windows, macOS). 2. Pflichten des Auftragsverarbeiters - Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. - Gewährleistung, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben (inkl. Verpflichtung nach § 203 StGB für Berufsgeheimnisträger). - Umsetzung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO. 3. Speicherorte & Hosting Alle personenbezogenen Daten und Telemetrie werden ausschließlich in Rechenzentren der Bundesrepublik Deutschland (Frankfurt am Main und Nürnberg) auf ISO/IEC 27001 zertifizierter Infrastruktur gespeichert. 4. Besondere Vereinbarung für Berufsgeheimnisträger gem. § 203 StGB Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich und seine Mitarbeiter zur strikten Geheimhaltung aller Tatsachen und Geheimnisse, die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen. Ein Zugriff auf Gerätedaten oder Nachrichten ist systemseitig ausgeschlossen.
Für Berufsgeheimnisträger (Kanzleien, Notare, Steuerberater & Ärzte): Geben Sie einfach Ihre Kanzleidaten ein. Sie erhalten auf Knopfdruck Ihren fertig ausgefüllten AVV-Vertrag gem. Art. 28 DSGVO und § 203 StGB zur sofortigen Gegenzeichnung als PDF.
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